Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
Durch Beratung, Begleitung und lebenspraktische Unterstützung dient das Ambulant Betreute Wohnen der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Betreuten/Teilnehmenden. Das Ambulant Betreute Wohnen unterstützt bei der Existenzsicherung und Sicherung des Wohnraumes, sowie der Erledigung der alltäglichen Anforderungen im eigenen Wohn- und Lebensbereich, sodass eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt und ermöglicht wird.
Wir unterstützen durch unser interdisziplinäres Team Volljährige, die wesentliche psychische Behinderung aufweisen und/oder von psychischer Behinderung bedroht sind. Das Ambulant Betreute Wohnen, nach dem § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m.
§ 76 SGB IX, ist eine aufsuchende Hilfe im Sinne des § 99 SGB IX i.v.m. § 53 SGB XII und §§ 1-3 der Eingliederungshilfeverordnung in der Fassung vom 31.12.2019.
Wir unterstützen durch unser interdisziplinäres Team Volljährige, die wesentliche psychische Behinderung aufweisen und/oder von psychischer Behinderung bedroht sind. Das Ambulant Betreute Wohnen, nach dem § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m.
§ 76 SGB IX, ist eine aufsuchende Hilfe im Sinne des § 99 SGB IX i.v.m. § 53 SGB XII und §§ 1-3 der Eingliederungshilfeverordnung in der Fassung vom 31.12.2019.