Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
Antoine de Saint-Exupèry

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Durch Beratung, Begleitung und lebenspraktische Unterstützung dient das Ambulant Betreute Wohnen der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Betreuten/Teilnehmenden. Das Ambulant Betreute Wohnen unterstützt bei der Existenzsicherung und Sicherung des Wohnraumes, sowie der Erledigung der alltäglichen Anforderungen im eigenen Wohn- und Lebensbereich, sodass eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt und ermöglicht wird.

Wir unterstützen durch unser interdisziplinäres Team Volljährige, die wesentliche psychische Behinderung aufweisen und/oder von psychischer Behinderung bedroht sind. Das Ambulant Betreute Wohnen, nach dem § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m.
§ 76 SGB IX, ist eine aufsuchende Hilfe im Sinne des § 99 SGB IX i.v.m. § 53 SGB XII und §§ 1-3 der Eingliederungshilfeverordnung in der Fassung vom 31.12.2019.

Die Maßnahme ist geeignet für

Volljährige Personen die wegen einer Behinderung so beeinträchtigt sind, dass ein stationäres Angebot nicht, nicht mehr oder noch nicht erforderlich ist und durch eine ambulante Maßnahme es wahrscheinlich wird, dass der Klient ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben weiterhin führen oder noch erlernen kann.