Unterstützte Erwerbstätigkeit

Supported Employment

Unter "supprted employment" verstehen wir eine unterstützte Beschäftigung. Dabei ist der Kunde entweder der Arbeitgeber oder Leistungsträger wie z. B. das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit, die Jobcenter, die Rehabilitationsträger oder die Sozialhilfeträger.

Unterstützte Beschäftigung wurde zunächst für Menschen mit Lernschwierigkeiten, oder mit einer sogenannten Lernbehinderung oder geistigen Behinderung entwickelt. Die Erkenntnis aber, dass Menschen mit (schweren) Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können, wenn sie individuelle und situative Unterstützung erhalten, führte dazu, dass diese Dienstleistung, die zunächst auf Krankheits- bzw. Behinderungsbilder ausgerichtet war, fortan auch für nicht behinderte Arbeitnehmer zur Anwendung kam.

Supported Employment ist eine Dienstleistung, die mittlerweile immer mehr von Arbeitgebern eingekauft wird, die die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter in den Vordergrund stellen. Sie leisten sich diesen Service, um ihre Belegschaft ruhig und ohne Sorge arbeiten zu lassen.
So erleben wir Beschäftigte mit spezifischen Einschränkungen (Autismus, ADS oder ADHS) als Höchstleister. Diese benötigen zeitweilig spezifische Unterstützung am Arbeitsplatz.

Aber auch Beschäftigte, die nach längerer Abwesenheit (u.a. Krankheit oder auch Auslandsaufenthalte) wieder ins Unternehmen finden sollen, können durch Inanspruchnahme des "Supported Employment" gut integriert werden.